Luftverkehrsabkommen (Ukraine)
Bundesgesetzblatt Nr. 2 aus 1995,
Vertrag – Ukraine
Paragraph 0
01.12.1994
15.06.1994
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ukraine
StF: BGBl. Nr. 2/1995
Deutsch, Englisch, Ukrainisch
Der Notenwechsel gemäß Artikel 19, des Abkommens wurde am 17. Juni bzw. 11. Oktober 1994 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 19, mit 1. Dezember 1994 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Ukraine,
In der Folge in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,
e-rk3
16.09.2019
10012476
NOR11012778
N9199544445J