Abkommen über die Erleichterung von Ambulanz-, Such- und Rettungsflügen samt Verbalnote (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Nr. 619 aus 1995,
Vertrag – Ungarn
Paragraph 0
01.11.1995
23.06.1993
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Erleichterung von Ambulanz-, Such- und Rettungsflügen samt Verbalnote
StF: BGBl. Nr. 619/1995 (NR: GP XIX RV 147 VV S. 39. BR: AB 5025 S. 601.)
Deutsch, Ungarisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Verbalnote wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 8, Absatz eins, des Abkommens wurden am 15. Oktober 1993 bzw. 8. August 1995 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz eins, mit 1. November 1995 in Kraft.
in dem Wunsch, die Durchführung grenzüberschreitender Ambulanzflüge bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Kranken im Bewußtsein der besonderen Gegebenheiten solcher Flüge auch unter Einbeziehung von Außenlandeplätzen zu regeln, die Suche nach Verunglückten und Verletzten zu ermöglichen und deren Rettung und Heimkehr mit Luftfahrzeugen zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:
e-rk3
Ambulanzflug, Suchflug
16.09.2019
10012475
NOR11012777
N9199530584L