Luftverkehrsabkommen (Brasilien)
Bundesgesetzblatt Nr. 630 aus 1995,
Vertrag – Brasilien
Paragraph 0
01.09.1995
16.07.1993
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER FÖDERATIVEN REPUBLIK BRASILIEN
StF: BGBl. Nr. 630/1995
BGBl. Nr. 40/1996
Deutsch, Englisch, Portugiesisch
Der Notenwechsel gemäß Artikel 20, wurde am 21. Juli 1993 bzw. am 27. Juli 1995 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, mit 1. September 1995 in Kraft.
Die ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG UND DIE REGIERUNG DER FÖDERATIVEN REPUBLIK BRASILIEN (in der Folge „die Vertragsparteien“ genannt),
ALS VERTRAGSPARTEIEN des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
VOM WUNSCHE GELEITET, einen Beitrag zum Fortschritt der Internationalen Zivilluftfahrt zu leisten,
VOM WUNSCHE GELEITET, ein Abkommen zum Zweck der Einrichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,
e-rk3
16.09.2019
10012473
NOR11012775
N9199530534L