Luftverkehrsabkommen – Vietnam
Bundesgesetzblatt Nr. 621 aus 1995,
Vertrag – Vietnam
Paragraph 0
01.09.1995
27.03.1995
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVEHRSABKOMMEN (Anm.: richtig: LUFTVERKEHRSABKOMMEN) ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK VIETNAM
StF: BGBl. Nr. 621/1995
Der Notenwechsel gemäß Artikel 20, des Abkommens wurde am 20. Mai bzw. 4. Juli 1995 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, mit 1. September 1995 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,
e-rk3
16.09.2019
10012472
NOR11012774
N9199530461L