Kurztitel

Jachtzulassungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 502 aus 1994,

Inkrafttretensdatum

09.07.1994

Außerkrafttretensdatum

10.06.2005

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Zulassung von Jachten zur Seeschiffahrt (Jachtzulassungsverordnung)

StF: BGBl. Nr. 502/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 11 und 13 des Seeschiffahrtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1981,, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 452 und 692 aus 1992, wird verordnet:

                         Inhaltsverzeichnis

§  1.  Anwendungsbereich

§  2.  Begriffsbestimmungen

§  3.  Mindestlängen

§  4.  Vermessung

§  5.  Ausrüstung

§  6.  Pflichten der Eigentümer

§  7.  Sachverständige

§  8.  Kosten

§  9.  Übergangsbestimmungen

§ 10.  Außerkrafttreten früherer Vorschriften

                               Anlagen

Anlage 1: Meßbrief

Anlage 2: Vermessungsgroßen

Anlage 3: Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis

Anlage 4: Erforderliche Ausrüstung für Jachten, die für die Watt- oder Tagesfahrt (Fahrtbereich 1) zugelassen werden sollen

Anlage 5: Erforderliche Ausrüstung für Jachten, die für die Küstenfahrt (Fahrtbereich 2) zugelassen werden sollen

Anlage 6: Erforderliche Ausrüstung für Jachten, die für die

küstennahe Fahrt (Fahrtbereich 3) zugelassen werden sollen

Anlage 7: Erforderliche Ausrüstung für Jachten, die für die weltweite

Fahrt (Fahrtbereich 4) zugelassen werden sollen.