Kurztitel

Bundesvergabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 462 aus 1993,

Inkrafttretensdatum

15.07.1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996

Beachte

Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Paragraph 78, Absatz eins und Absatz 3

bis 8 sowie Paragraph 105, gleichzeitig mit dem EWR-Abkommen in Kraft.

Langtitel

Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz -

BVergG)

(NR: GP XVIII RV 972 AB 1106 S. 125. BR: AB 4559 S. 572.)

(EWR/Anh. XVI: 371 L 0304, 371 L 0305, 377 L 0662, 390 L 0531,

389 L 0665)

StF: BGBl. Nr. 462/1993

Änderung

BGBl. Nr. 917/1993 (K über Idat)

Präambel/Promulgationsklausel

                          Inhaltsverzeichnis

1. Teil: Geltungsbereich

1. HAUPTSTÜCK: Sachlicher Geltungsbereich

§ 1   Allgemeines

§ 2   Schwellenwerte bei Lieferaufträgen

§ 3   Schwellenwerte bei Bauaufträgen und Baukonzessionsaufträgen

§ 4   Schwellenwerte im Bereich der Wasser-, Energie- und

      Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor

§ 5   Berechnung der Schwellenwerte in Schilling

2. HAUPTSTÜCK: Persönlicher Geltungsbereich, Paragraph 6

3. HAUPTSTÜCK: Ausnahmen vom Geltungsbereich, Paragraph 7

4. HAUPTSTÜCK: Erweiterung des Anwendungsbereiches, Paragraph 8

2. Teil: Allgemeine Bestimmungen

1. HAUPTSTÜCK: Begriffsbestimmungen, Paragraph 9

2. HAUPTSTÜCK: Grundsätze des Vergabeverfahrens

§ 10  Allgemeine Grundsätze

§ 11  Arten der Vergabeverfahren

§ 12  Wahl des Vergabeverfahrens

§ 13  Teilnehmer im offenen Verfahren

§ 14  Teilnehmer im nicht offenen Verfahren

§ 15  Teilnehmer im Verhandlungsverfahren

§ 16  Öffentliche Erkundung des Bewerberkreises

§ 17  Gesamt- und Teilvergabe

§ 18  Preiserstellung und Preisarten

§ 19  Sicherstellungen

§ 20  Beiziehung von Sachverständigen

§ 21  Verwertung von Ausarbeitungen

3. HAUPTSTÜCK: Die Ausschreibung

§ 22  Grundsätzliches

§ 23  Beschreibung der Leistung

§ 24  Technische Spezifikationen und andere Bestimmungen des

      Leistungsvertrages

§ 25  Beistellung und Kosten der Ausschreibungsunterlagen

§ 26  Berichtigung der Bekanntmachung und der Ausschreibung

§ 27  Widerruf der Ausschreibung während der Angebotsfrist

§ 28  Zuschlagsfrist

4. HAUPTSTÜCK: Das Angebot

§ 29  Grundsätzliches

§ 30  Form, Inhalt und Einreichung der Angebote

§ 31  Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote

5. HAUPTSTÜCK: Das Zuschlagsverfahren

§ 32  Entgegennahme und Verwahrung der Angebote

§ 33  Öffnung der Angebote

6. HAUPTSTÜCK: Prüfung der Angebote

§ 34  Grundsätzliches

§ 35  Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote

§ 36  Vertiefte Angebotsprüfung

§ 37  Niederschrift über die Prüfung

§ 38  Verhandlungen mit den Bietern

§ 39  Ausscheiden von Angeboten

§ 40  Wahl des Angebotes für den Zuschlag; Bestbieterprinzip

§ 41  Zuschlag und Leistungsvertrag

§ 42  Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist

§ 43  Abschluß des Vergabeverfahrens

3. Teil: Besondere Bestimmungen

1. HAUPTSTÜCK: Gemeinsame Bestimmungen über die Vergabe von Liefer-,

               Bau- und Baukonzessionsaufträgen

1. Abschnitt: Eignungskriterien

§ 44  Ausschließung vom Vergabeverfahren

§ 45  Nachweis der Eignung

2. Abschnitt: Bekanntmachungen, § 46

3. Abschnitt: Fristen

§ 47  Grundsätzliches

§ 48  Beschleunigtes Verfahren

§ 49  Berechnung der Fristen

4. Abschnitt: Zusätzliche Ausschreibungserfordernisse

§ 50  Technische Spezifikationen

2. HAUPTSTÜCK: Besondere Bestimmungen über die Vergabe von

               Lieferaufträgen

§ 51  Geltungsbereich

§ 52  Wahl des Vergabeverfahrens

§ 53  Ideenwettbewerb und Alternativangebote

§ 54  Zusätzliche Zuschlagskriterien

§ 55  Vorinformation

§ 56  Bekanntmachung vergebener Aufträge

3. HAUPTSTÜCK: Besondere Bestimmungen über die Vergabe von Bau-

               und Baukonzessionsaufträgen

1. Abschnitt: Bauaufträge

§ 57  Wahl des Vergabeverfahrens

§ 58  Nicht offenes und Verhandlungsverfahren

§ 59  Zusätzliche Zuschlagskriterien

§ 60  Vorinformation

§ 61  Beschleunigtes Verfahren

§ 62  Bekanntmachung vergebener Aufträge

2. Abschnitt: Baukonzessionsaufträge

§ 63  Auftragsweitervergabe an Dritte

§ 64  Besondere Bestimmungen des Baukonzessionsvertrages, verbundene

      Unternehmen

§ 65  Fristen

§ 66  Besondere Bekanntmachungsvorschriften

4. HAUPTSTÜCK: Besondere Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der

               Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im

               Telekommunikationssektor

§ 67  Geltungsbereich

§ 68  Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 69  Besondere Bekanntmachungsvorschriften

§ 70  Besondere Bestimmungen betreffend die Wahl des

      Vergabeverfahrens

§ 71  Aufruf zum Wettbewerb

§ 72  Besondere Bestimmungen über die Teilnahme

§ 73  Besondere Bestimmungen über die Ausschreibungsunterlagen

§ 74  Prüfsystem

§ 75  Auswahl des Bewerberkreises

§ 76  Auftragsvergabe

§ 77  Besondere Pflichten des Auftraggebers

4. Teil: Rechtsschutz

1. HAUPTSTÜCK: Bundes-Vergabekontrollkommission und Bundesvergabeamt

1. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen

§ 78  Einrichtung und Bestellung der Mitglieder

§ 79  Abberufung der Mitglieder

§ 80  Rechtsstellung der Mitglieder

§ 81  Innere Einrichtung

§ 82  Befangene und ausgeschlossene Mitglieder

§ 83  Beschlußfassung und Geschäftsordnung

§ 84  Auskunftspflicht

§ 85  Geschäftsführung

§ 86  Kosten

2. Abschnitt: Bundes-Vergabekontrollkommission

§ 87  Zuständigkeit

§ 88  Schlichtung

§ 89  Gutachten

§ 90  Bekanntmachung von Empfehlungen und Gutachten

3. Abschnitt: Bundesvergabeamt

§ 91  Zuständigkeit

2. HAUPTSTÜCK: Nachprüfungsverfahren

§ 92  Einleitung des Nachprüfungsverfahrens

§ 93  Einstweilige Verfügungen

§ 94  Nichtigerklärung der Entscheidung des Auftraggebers

§ 95  Entscheidungsfristen und Mutwillensstrafen im

      Nachprüfungsverfahren

3. HAUPTSTÜCK: Kontrolle durch die EFTA-Überwachungsbehörde

§ 96  Korrekturmechanismus

§ 97  Strafbestimmung

4. HAUPTSTÜCK: Zivilrechtliche Bestimmungen

§ 98  Schadenersatzpflichten des Auftraggebers

§ 99  Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, von Mitbewerbern oder

      Mitbietern

§ 100 Rücktrittsrecht des Auftraggebers

§ 101 Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften

§ 102 Zuständigkeit und Verfahren

5. Teil: Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 103 Inkrafttreten

§ 104 Übergangsvorschrift

§ 105 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen

§ 106 Außerkrafttreten einer Verordnung

§ 107 Verhältnis zum Staatsdruckereigesetz

§ 108 Vollziehung

ANHANG I: Bezeichnung der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins

ANHANG II: Bauaufträge nach Paragraph eins, Absatz 3

ANHANG III: Liste der Berufsregister gemäß Paragraph 44, Absatz 2

ANHANG IV: Muster für die Bekanntmachung von Lieferaufträgen gemäß Paragraphen 52, 55 und 56

A. Offene Verfahren

B. Nicht offene Verfahren

C. Verhandlungsverfahren

D. Verfahren zur Vorinformation

E. Vergebene Aufträge

ANHANG V: Muster für die Bekanntmachung von Bauaufträgen gemäß Paragraphen 57, 58, 60 und 62

A. Vorinformationsverfahren

B. Offene Verfahren

C. Nicht offene Verfahren

D. Verhandlungsverfahren

E. Vergebene Aufträge

ANHANG VI: Muster für die Bekanntmachung von Baukonzessionsaufträgen gemäß Paragraph 66

ANHANG VII: Muster für die Bekanntmachung bei Bauaufträgen, die vom Konzessionär vergeben werden gemäß Paragraph 66

ANHANG VIII: Muster für die Bekanntmachung gemäß Paragraph 71, Absatz eins, Ziffer eins

A. Bekanntmachung bei offenen Verfahren

B. Bekanntmachung bei nicht offenen Verfahren

C. Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren

ANHANG IX: Muster für die Bekanntmachung über die Anwendung eines Prüfsystems gemäß Paragraph 74, Absatz 9

ANHANG X: Muster für die regelmäßige Bekanntmachung gemäß Paragraph 69, Absatz 2

A. Bei Lieferaufträgen

B. Bei Bauaufträgen

ANHANG XI: Muster für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß Paragraph 76, Absatz 5

römisch eins. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

römisch zwei. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben