Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Bahrein)
Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1993,
Vertrag – Bahrein
Paragraph 0
13.05.1993
12.11.1992
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES STAATES BAHRAIN ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 328/1993
Der Notenwechsel gemäß Artikel 16, des Abkommens erfolgte am 17. November 1992 bzw. 14. März 1993; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, mit 13. Mai 1993 in Kraft.
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Bahrain (im folgenden als „Vertragschließende Parteien“ bezeichnet),
Als Parteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *) und vom Wunsche geleitet, ein das genannte Abkommen ergänzendes Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
sind wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1980,
e-rk3
11.09.2019
10012256
NOR11012541
N9199327886J