Luftverkehrsabkommen (Moldau)
Bundesgesetzblatt Nr. 687 aus 1993,
Vertrag – Moldau
Paragraph 0
01.10.1993
20.07.1993
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK MOLDAU
StF: BGBl. Nr. 687/1993
Deutsch, Englisch, Rumänisch
Der Notenwechsel gemäß Artikel 20, erfolgte am 6. bzw. 18. August 1993; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, mit 1. Oktober 1993 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Moldau,
in diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,
e-rk3
16.09.2019
10012188
NOR11012470
N9199312961A