Luftverkehrsabkommen (Lettland)
Bundesgesetzblatt Nr. 581 aus 1992,
Vertrag – Lettland
Paragraph 0
01.09.1992
25.06.1992
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK LETTLAND
StF: BGBl. Nr. 581/1992
Der Notenwechsel gemäß Artikel 19, des Abkommens erfolgte am 17. bzw. 29. Juli 1992; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, mit 1. September 1992 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland,
In der Folge in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt, ALS Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
VOM WUNSCHE geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
HABEN folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,
e-rk3
18.09.2019
10012163
NOR11012445
N9199222642J