Kurztitel
Weltpostverein – Viertes Zusatzprotokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 63/1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 437/1993Bundesgesetzblatt Nr. 63 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 437 aus 1993,
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Langtitel
Viertes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Washington, 14. Dezember 1989)
StF: BGBl. Nr. 63/1992 idF BGBl. Nr. 437/1993 (DFB) (NR: GP XVIII RV 239 VV S. 41. BR: AB 4126 S. 545.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge samt den jeweiligen Anhängen wird genehmigt:
Viertes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll und Ausführungsvorschrift Postpaketabkommen samt Schlußprotokoll und Ausführungsvorschrift Postanweisungsabkommen samt Ausführungsvorschrift Postscheckabkommen samt Ausführungsvorschrift und Postnachnahmeabkommen samt Ausführungsvorschrift.
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG sind die gegenständlichen Staatsverträge samt den jeweiligen Anhängen dadurch kundzumachen, daß sie zur öffentlichen EinsichtGemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG sind die gegenständlichen Staatsverträge samt den jeweiligen Anhängen dadurch kundzumachen, daß sie zur öffentlichen Einsicht
beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung,
bei den Post- und Telegraphendirektionen sowie
aufgelegt werden.
Anmerkung
vgl. Päambel Z 2, daher keine weiteren Dokumentevergleiche Päambel Ziffer 2,, daher keine weiteren Dokumente
Schlagworte
e-rk3
Postverwaltung, Postdirektion