Luftverkehrsabkommen (Ägypten)
Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1991,
Vertrag – Ägypten
Paragraph 0
01.04.1991
14.11.1989
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
StF: BGBl. Nr. 185/1991
Arabisch, Deutsch, Englisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 17, des Abkommens wurden am 29. November 1989 bzw. 1. Februar 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 17, mit 1. April 1991 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,
e-rk3
09.09.2019
10012059
NOR11012325
N9199115115J