Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1991,
Vertrag – Spanien
Paragraph 0
01.05.1991
17.07.1987
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH SPANIEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE
StF: BGBl. Nr. 186/1991 (NR: GP XVII RV 295 AB 458 S. 48. BR: AB 3431 S. 496.)
Deutsch, Spanisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 3. Dezember 1990 bzw. am 22. Februar 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. Mai 1991 in Kraft.
Die Republik Österreich und das Königreich Spanien, im folgenden Vertragsparteien genannt, in dem Wunsch, die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten und im Transit über ihre Gebiete zu regeln und zu fördern, haben folgendes vereinbart:
e-rk3
16.04.2019
10012058
NOR11012324
N9199115099J