Luftverkehrsabkommen (Saudi-Arabien)
Bundesgesetzblatt Nr. 195 aus 1990,
Vertrag – Saudi-Arabien
Paragraph 0
01.03.1990
13.06.1989
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES SAUDI-ARABIEN
StF: BGBl. Nr. 195/1990
Arabisch, Deutsch, Englisch
Der Notenwechsel gemäß Artikel 19, erfolgte am 30. Juni 1989 bzw. 6. Jänner 1990; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, mit 1. März 1990 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Saudi-Arabien,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
______________
*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,
e-rk3
09.09.2019
10011959
NOR11012224
N9199011736J