Luftverkehrsabkommen (Japan)
Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1989,
Vertrag – Japan
Paragraph 0
03.07.1989
07.03.1989
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND JAPAN ÜBER DEN LUFTVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 350/1989
BGBl. Nr. 452/1993
Der diplomatische Notenwechsel gemäß Artikel 20, erfolgte am 3. Juli 1989; das Abkommen ist gemäß Artikel 20, mit demselben Tag in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Japan,
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Haben folgendes vereinbart:
dokumentalistische Gliederung:
Anlage 1 = Flugstreckenplan
Anlage 2 = Briefwechsel
e-rk3
09.09.2019
10011866
NOR11012131
N9198910822A