Luftverkehrsabkommen (Indien)
Bundesgesetzblatt Nr. 554 aus 1989,
Vertrag – Indien
Paragraph 0
01.12.1989
26.10.1989
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON INDIEN ÜBER LUFTVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 554/1989
BGBl. III Nr. 103/1999
Deutsch, Englisch, Hindi
Der Notenwechsel gemäß Artikel 20, Absatz 2, erfolgte am 26. Oktober 1989; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 20, Absatz 2, mit 1. Dezember 1989 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Indien, in der Folge die „Vertragsparteien“ genannt,
ALS Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *) (in der Folge die „Konvention“ genannt),
UND VOM Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines Fluglinienverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten abzuschließen,
HABEN folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,
e-rk3
09.09.2019
10011831
NOR11012096
N9198910107J