Übereinkommen über das Verfahren zur Erstellung von Tarifen für den innereuropäischen Fluglinienverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 489 aus 1988,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
05.06.1988
16.06.1987
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung) INTERNATIONALES ÜBEREINKOMMEN über das Verfahren zur Erstellung von Tarifen für den innereuropäischen Fluglinienverkehr
StF: BGBl. Nr. 489/1988
Englisch, Französisch, Spanisch
*Finnland 489 aus 1988,, *Frankreich 489 aus 1988,, *Jugoslawien 489 aus 1988,, *Norwegen 489 aus 1988,, *Schweden 489/1988
Die vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten namens der Österreichischen Bundesregierung unterfertigte Annahmeurkunde wurde am 24. November 1987 bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 5. Juni 1988 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der ICAO haben folgende weitere Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert bzw. angenommen:
Finnland, Frankreich, Jugoslawien, Norwegen und Schweden.
DIE UNTERZEICHNETEN REGIERUNGEN sind,
IN DER ERWÄGUNG, daß die Grundsätze und Verfahren für die Erstellung von Tarifen im innereuropäischen Fluglinienverkehr einheitlich sein sollen; und IN DER ERWÄGUNG, daß es für diesen Linienverkehr wünschenswert ist, das am 10. Juli 1967 in Paris unterzeichnete Internationale Übereinkommen über das Verfahren zur Festlegung von Tarifen für den Fluglinienverkehr *) (in der Folge als Übereinkommen von 1967 bezeichnet), durch ein neues Übereinkommen zu ersetzen,
WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
_______________
*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1971,
e-rk3
26.06.2019
10011796
NOR11012061
N9198810603A