Abkommen zwischen Österreich und Portugal über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
Bundesgesetzblatt Nr. 115 aus 1987,
Vertrag – Portugal
Paragraph 0
01.04.1987
18.04.1985
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK PORTUGAL ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE
StF: BGBl. Nr. 115/1987 (NR: GP XVI RV 700 AB 834 S. 126. BR: AB 3078 S. 471.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 15, Absatz eins, vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, am 1. April 1987 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Portugal, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt, in dem Wunsche, die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren Ländern und im Transit durch ihre Staatsgebiete zu regeln und zu fördern, sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
16.04.2019
10011650
NOR11011915
N9198713853T