Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1984,
Vertrag – Rumänien
Paragraph 0
01.12.1984
03.12.1983
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK RUMÄNIEN BETREFFEND DIE GRENZÜBERSCHREITENDE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE
StF: BGBl. Nr. 496/1984 (NR: GP XVI RV 264 AB 315 S. 55. BR: AB 2868 S. 450.)
Deutsch, Rumänisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Zusatzprotokoll wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 20 Absatz 1 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das tritt gemäß seinem Artikel 20 Absatz 1 am 1. Dezember 1984 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien, in der Folge als „Vertragsparteien“ bezeichnet,
in dem Wunsch, die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren Staaten und im Transitverkehr über ihre Gebiete zu regeln und zu fördern,
haben folgendes vereinbart:
e-rk3
16.04.2019
10011583
NOR11011848
N9198413852T