Abkommen zwischen Österreich und Tunesien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
Bundesgesetzblatt Nr. 107 aus 1984,
Vertrag – Tunesien
Paragraph 0
01.05.1984
16.11.1981
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tunesischen Republik betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
StF: BGBl. Nr. 107/1984 (NR: GP XV RV 1192 AB 1412 S. 144. BR: AB 2676 S. 432.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 15, Absatz eins, vorgesehenen Notenwechsels zur Inkraftsetzung des Abkommens wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, am 1. Mai 1984 in Kraft.
von dem Wunsche geleitet, die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren beiden Ländern sowie im Transit über ihre Gebiete zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:
e-rk3
Personenverkehr
12.04.2019
10011580
NOR11011845
N9198413849T