Luftverkehrsabkommen – gewerbsmäßiger Linienflugverkehr (Zypern)
Bundesgesetzblatt Nr. 442 aus 1982,
Vertrag – Zypern
Paragraph 0
04.07.1982
07.07.1981
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ZYPERN ÜBER GEWERBSMÄSSIGEN LINIENFLUGVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 442/1982
BGBl. Nr. 465/1987
Das vorstehende Abkommen ist nach Durchführung der in seinem Artikel 19 Absatz 1 vorgesehenen Notifikationen am 4. Juli 1982 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Zypern (im vorliegenden Abkommen in der Folge „die Vertragschließenden Parteien“ genannt), die beide das am 7. Dezember 1944 in Chikago zur Unterzeichnung aufgelegte Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt ratifiziert haben (im vorliegenden Abkommen in der Folge die „Konvention“ genannt), und vom Wunsche geleitet, Vorkehrungen für einen gewerbsmäßigen Linienflugverkehr zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu treffen, sowie in der Absicht, den Fremdenverkehr zu fördern, sind wie folgt übereingekommen:
Erfassungsstichtag: 1.8.1999
e-rk3
03.09.2019
10011546
NOR11011811
N9198214168T