Vertrag über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1981,
Vertrag – Schweiz
Paragraph 0
01.07.1981
23.05.1979
99/03 Kraftfahrrecht
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen
StF: BGBl. Nr. 186/1981 idF BGBl. Nr. 577/1982 (DFB)
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 7 Absatz 1 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Staatsvertrag tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Juni 1981 in Kraft.
von dem Wunsche geleitet, die Rechtsstellung der Angehörigen beider Staaten bei einem Verkehrsunfall im anderen Land zu verbessern,
in Anbetracht, daß in beiden Staaten die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (Motorfahrzeuge) obligatorisch ist und Einrichtungen für den Ersatz der von nicht versicherten oder nicht ermittelten Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen) verursachten Schäden bestehen,
in der Erkenntnis, daß es angezeigt ist, im gegenseitigen Verhältnis die in ihren Gesetzgebungen gegenüber ausländischen Geschädigten vorgesehenen Einschränkungen auszuschließen,
haben folgendes vereinbart:
e-rk3
18.06.2019
10011534
NOR11011799
N9198114107T