Übereinkommen über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1977,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
15.07.1977
20.10.1972
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Übereinkommen von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen
StF: BGBl. Nr. 529/1977 (NR: GP XIV RV 367 AB 478 S. 52. BR: AB 1640 S. 361.)
Englisch, Französisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 8. Juni 1977 bei der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrts-Organisation hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel römisch vier, Absatz 2, am 15. Juli 1977 in Kraft getreten.
Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens –
IN DEM WUNSCH, die Sicherheit auf See auf einem hohen Stand zu erhalten,
IN ERKENNTNIS der Notwendigkeit, die der Schlußakte der Internationalen Konferenz von 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See als Anlage beigefügten Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See *) zu revidieren und auf den neuesten Stand zu bringen,
NACH ÜBERPRÜFUNG jener Regeln im Hinblick auf die seit ihrer Billigung eingetretene Entwicklung –
SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 380 aus 1972,
e-rk3
21.11.2019
10011496
NOR11011761
N9197714215T