Luftverkehrsabkommen (Jordanien)
Bundesgesetzblatt Nr. 375 aus 1977,
Vertrag – Jordanien
Paragraph 0
23.07.1977
16.06.1976
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES HASCHEMITISCHEN KÖNIGREICHES JORDANIEN
StF: BGBl. Nr. 375/1977
BGBl. Nr. 568/1993
Das Abkommen tritt, nachdem der in seinem Artikel 18 vorgesehene Austausch diplomatischer Noten am 24. Mai 1977 durchgeführt worden war, am 23. Juli 1977 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien,
Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,
Von dem Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien für den Linienflugverkehr und den Charterflugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Erfassungsstichtag: 1.8.1999
e-rk3
03.09.2019
10011495
NOR11011760
N9197714156T