Schiffahrt auf dem Alten Rhein (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Nr. 633 aus 1975,
Vertrag - Schweiz
Paragraph 0
01.01.1976
31.12.2007
01.06.1973
99/06 See- und Binnenschifffahrt
VERTRAG ÜBER DIE SCHIFFAHRT AUF DEM ALTEN RHEIN
StF: BGBl. Nr. 633/1975
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Vertrages, dessen Artikel 9, Absatz 2, verfassungsändernd ist, wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. November 1975 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, am 1. Jänner 1976 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
UND
DIE SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
in dem Wunsch,
im Hinblick auf Artikel 1 Absatz 3 des Übereinkommens über die Schiffahrt auf dem Bodensee vom 1. Juni 1973 die Schiffahrt auf dem Alten Rhein durch einen Vertrag und einheitliche Schiffahrtsvorschriften zu regeln,
sind wie folgt übereingekommen:
Bundesgesetzblatt Nr. 632 aus 1975,
31.01.2020
10011480
NOR11011745
N9197514229T