Vertrag zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Führung von geschlossenen Zügen (Zügen unter Bahnverschluß) der Österreichischen Bundesbahnen über Strecken der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland
Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1974,
Vertrag - BRD
Paragraph 0
01.07.1974
31.12.2007
15.12.1971
99/05 Eisenbahnen
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland über die Führung von geschlossenen Zügen (Zügen unter
Bahnverschluß) der Österreichischen Bundesbahnen über Strecken der
Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland
StF: BGBl. Nr. 331/1974
BGBl. Nr. 505/1980
BGBl. III Nr. 58/1998 (NR: GP XIX RV 47 AB 284 S. 47. BR: AB 5052 S. 603.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 3, Absatz 2, erster Satz, Artikel 4, Absatz 3, erster und zweiter Satz, Artikel 4, Absatz 4,, Artikel 8, Absatz 2, zweiter und dritter Satz und Artikel 16, Absatz eins, verfassungsändernd sind, wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Mai 1974 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 22, Absatz 2, am 1. Juli 1974 in Kraft.
und
der Präsident der Bundesrepublik Deutschland sind in dem Wunsche, die Führung von geschlossenen Zügen (Zügen unter Bahnverschluß) der Österreichischen Bundesbahnen über Strecken der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen, übereingekommen, zu diesem Zweck einen Vertrag zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
Erfassungsstichtag: 1.6.1996
20.05.2020
10011466
NOR11011731
N9197414189T