Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Uganda)
Bundesgesetzblatt Nr. 344 aus 1974,
Vertrag – Uganda
Paragraph 0
29.06.1974
26.11.1970
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UGANDA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 344/1974
Das Abkommen wurde gemäß seinem Artikel 17, auf diplomatischem Wege in Kraft gesetzt.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Uganda,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
29.08.2019
10011462
NOR11011727
N9197414150T