Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Uganda)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 344 aus 1974,

Typ

Vertrag – Uganda

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

29.06.1974

Unterzeichnungsdatum

26.11.1970

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UGANDA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS

StF: BGBl. Nr. 344/1974

Ratifikationstext

Das Abkommen wurde gemäß seinem Artikel 17, auf diplomatischem Wege in Kraft gesetzt.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Uganda,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2019

Gesetzesnummer

10011462

Dokumentnummer

NOR11011727

alte Dokumentnummer

N9197414150T