Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Thailand)
Bundesgesetzblatt Nr. 265 aus 1973,
Vertrag – Thailand
Paragraph 0
10.06.1973
11.04.1973
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES THAILAND ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 265/1973
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, am 10. Juni 1973 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Thailand,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt, und Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
29.08.2019
10011449
NOR11011714
N9197314148T