Vereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 83 aus 1971,
Vertrag – Griechenland
Paragraph 0
01.07.1970
04.03.1970
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und dem Außenministerium des Königreiches Griechenland über die Beförderung von Reisenden im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. Nr. 83/1971
Deutsch, Griechisch
Die vorliegende Vereinbarung ist nach Abgabe der in ihrem Artikel römisch zehn, Absatz eins, vorgesehenen Erklärungen am 1. Juli 1970 definitiv in Kraft getreten.
Das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und das Außenministerium des Königreiches Griechenland sind, geleitet von dem Wunsche, die Beförderung von Reisenden im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr (einschließlich der Transitlinien) in Kraftfahrzeugen, die in den beiden Staaten zugelassen sind, zwischen den beiden Staaten zu regeln, übereingekommen wie folgt:
e-rk3
11.04.2019
10011416
NOR11011681
N9197113836T