Abkommen über den österreichisch-niederländischen gewerblichen Straßenverkehr und Werkverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1970,
Vertrag – Niederlande
Paragraph 0
02.04.1970
02.02.1970
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Abkommen über den österreichisch-niederländischen gewerblichen Straßenverkehr und Werkverkehr
StF: BGBl. Nr. 86/1970
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15 Absatz 1 am 2. April 1970 in Kraft.
Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie der Republik Österreich und der Staatssekretär für Verkehr und Waterstaat der Niederlande, von dem Wunsche geleitet, den internationalen Verkehr von Personen und Gütern auf der Straße zu fördern, haben in Weiterführung der dem Abkommen vom 6. Mai 1959 zugrundeliegenden Zielsetzungen folgendes vereinbart:
e-rk3
23.01.2025
10011408
NOR11011673
N9197013833T