Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Finnland)
Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1969,
Vertrag – Finnland
Paragraph 0
04.07.1969
04.06.1969
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus
StF: BGBl. Nr. 257/1969
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Finnland,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
27.08.2019
10011404
NOR11011669
N9196914142T