Güterverkehr auf der Straße – steuerliche Behandlung (Slowakei)
Bundesgesetzblatt Nr. 299 aus 1967,
Vertrag – Slowakei
Paragraph 0
01.01.1993
30.06.1967
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994,) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
ÜBEREINKOMMEN zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Finanzministerium der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
StF: BGBl. Nr. 299/1967
BGBl. Nr. 84/1971
BGBl. Nr. 1047/1994
Deutsch, Tschechisch
haben, von dem Wunsche geleitet, den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße zwischen Österreich und der ČSSR zu erleichtern, durch ihre Bevollmächtigten folgendes vereinbart:
Erfassungsstichtag: 1.12.2006
e-rk3
11.04.2019
10011390
NOR11011655
N9196714968A