Prüfung und Stempelung von Meßgeräten
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1967,
Vertrag – BRD
Paragraph 0
07.08.1967
31.12.2007
17.10.1966
99/08 Technik (Eichrecht, Vermessungsrecht, Beschussrecht ua.)
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Stempelung von Meßgeräten
StF: BGBl. Nr. 289/1967
Nachdem der am 17. Oktober 1966 in Bonn unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Stempelung von Meßgeräten, dessen Artikel 1 in seinen Absätzen 1 und 4 verfassungsändernde Bestimmungen enthält und welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Bauten und Technik und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Der vorstehende Vertrag ist nach Durchführung des in Artikel 3 Absatz 1 vorgesehenen Notenaustausches am 7. August 1967 in Kraft getreten.
und, die Bundesrepublik Deutschland
in dem Bestreben, den beiderseitigen Güterverkehr weiter zu
erleichtern,
haben folgendes vereinbart:
01.04.2025
10011389
NOR11011654
N9196714250T