Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P1
Bundesgesetzblatt Nr. 106 aus 1957,
12.12.1956
(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER GEWISSE ABÄNDERUNGEN DES ABKOMMENS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZIVILLUFTFAHRT
StF: BGBl. Nr. 106/1957 (NR: GP VII RV 617 AB 668 S. 83. BR: S. 112.)
Nachdem das Protokoll über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und das Protokoll über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, die am 14. Juni 1954 in Montreal unterzeichnet wurden und welche also lauten: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten haben, erklärt der Bundespräsident diese Protokolle für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesen Protokollen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Betriebe und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Das Protokoll über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist am 12. Dezember 1956 in Kraft getreten.
Bis zum 27. Dezember 1956 haben folgende Staaten dieses Protokoll ratifiziert:
Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Argentinien, Australien, Belgien, Bolivien, Ceylon, Chinesische Republik, Dänemark, Dominikanische Republik, Griechenland, Finnland, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Irland, Island, Japan, Kanada, Laos, Libyen, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pakistan, Philippinen, Portugal, Schweiz, Schweden, Spanien, Südafrikanische Union, Syrien, Thailand, Türkei, Venezuela, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika.