Abkommen zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen
Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1957,
Vertrag – BRD
Paragraph 0
31.10.1957
28.10.1955
99/05 Eisenbahnen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen
StF: BGBl. Nr. 239/1957 (NR: GP VII RV 638 AB 670 S. 83. BR: S. 112.)
Nachdem das am 28. Oktober 1955 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen nebst Schlußprotokoll, welche also lauten: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen nebst Schlußprotokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Betriebe und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 31. Jänner 1956.
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 39 Absatz 2, am 31. Oktober 1957 in Kraft getreten.
sind, in der Absicht, den Grenzübergang der Eisenbahnen zwischen den beiden Staaten zu regeln, übereingekommen, ein Abkommen zu schließen.
Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachfolgenden Bestimmungen vereinbart haben:
e-rk3
03.10.2019
10011301
NOR11011566
N9195714185T