Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Regelung von Fragen der Donauschiffahrt
Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1956,
Vertrag – Rumänien
Paragraph 0
20.07.1955
11.05.1955
99/06 See- und Binnenschifffahrt
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER RUMÄNISCHEN VOLKSREPUBLIK, BETREFFEND DIE REGELUNG VON FRAGEN DER DONAUSCHIFFAHRT ZWISCHEN DEN BEIDEN STAATEN
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1956,
Deutsch, Rumänisch
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 16 am 20. Juli 1955 in Kraft getreten.
Vom Wunsche geleitet, den Schiffs- und Handelsverkehr auf der Donau zwischen den beiden Staaten auf der Grundlage des Prinzips der Freiheit der Schiffahrt zu erleichtern, sind die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Rumänischen Volksrepublik über folgendes übereingekommen:
e-rk3
Schiffsverkehr
29.01.2020
10011297
NOR11011562
N9195614224T