Kurztitel

Notenwechsel über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 285 aus 1937,

Typ

Vertrag – Schweiz

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

19.07.1937

Unterzeichnungsdatum

30.06.1937

Index

99/03 Kraftfahrrecht

Langtitel

Notenwechsel mit der Schweiz über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen

StF: BGBl. Nr. 285/1937

Sonstige Textteile

Nachdem der am 1. März 1937 in Wien unterfertigte Notenwechsel mit der Schweiz über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, welcher also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Handel und Verkehr und Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 30. Juni 1937.

Ratifikationstext

Der Notenwechsel mit der Schweiz über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen zwischen Österreich und der Schweiz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, dessen materielle Bestimmungen bereits durch die Verordnung der Bundesregierung B. G. Bl. Nr. 111/1937 vorläufig in Kraft gesetzt wurden, ist am 19. Juli 1937 endgültig in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2022

Gesetzesnummer

10011230

Dokumentnummer

NOR11011495

alte Dokumentnummer

N9193714106T