Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen 1995
Bundesgesetzblatt Nr. 564 aus 1996,
28.08.1996
30.06.1999
Verlängerung bis 30. Juni 1999 vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 1998,)
Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995
(NR: GP XX RV 106 AB 242 S. 36. BR: AB 5258 S. 616.)
StF: BGBl. Nr. 564/1996
idF:
BGBl. III Nr. 188/1998
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 28. August 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist für Österreich mit 28. August 1996 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:
Australien, Dänemark, Deutschland, Europäische Gemeinschaft, Finnland, Irland, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien und Vereinigtes Königreich.
Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben folgende Staaten die provisorische Anwendung des Übereinkommens gemäß seinem Artikel römisch neunzehn, erklärt:
Argentinien, Belgien, Frankreich und Norwegen.