Kurztitel

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen 1995

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 564 aus 1996,

Inkrafttretensdatum

28.08.1996

Außerkrafttretensdatum

30.06.1999

Beachte

Verlängerung bis 30. Juni 1999 vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 1998,)

Langtitel

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995

(NR: GP XX RV 106 AB 242 S. 36. BR: AB 5258 S. 616.)

StF: BGBl. Nr. 564/1996

Änderung

idF:

BGBl. III Nr. 188/1998

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluß des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1995 wird genehmigt und
  2. Ziffer 2
    im Sinne des Artikels 49 Absatz 2 B-VG ist die englische, französische, russische und spanische Fassung des Übereinkommens sowie die Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 28. August 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist für Österreich mit 28. August 1996 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:

Australien, Dänemark, Deutschland, Europäische Gemeinschaft, Finnland, Irland, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien und Vereinigtes Königreich.

Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben folgende Staaten die provisorische Anwendung des Übereinkommens gemäß seinem Artikel römisch neunzehn, erklärt:

Argentinien, Belgien, Frankreich und Norwegen.