Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes
Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1985,
Vertrag - Ungarn
Paragraph 0
08.11.1985
07.06.1984
89/07 Umweltschutz
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes
StF: BGBl. Nr. 415/1985 (NR: GP XVI RV 517 AB 574 S. 84. BR: AB 2960 S. 459.)
Deutsch, Ungarisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. September 1985 ausgetauscht; der Vertrag tritt nach seinem Artikel 7 Absatz 2 am 8. November 1985 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Ungarische Volksrepublik, in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu fördern,
und entschlossen, entsprechend den Zielen und Grundsätzen, wie sie in den Resolutionen der im Jahre 1972 in Stockholm abgehaltenen Konferenz der Vereinten Nationen über die menschliche Umwelt festgehalten sind, für den bestmöglichen Schutz der Umwelt in den beiden Staaten zu sorgen,
sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen:
e-rk3
07.02.2018
10010476
NOR11010695
N8198513812T