Gesundheitswesen - Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1983,
01.07.1983
31.12.1992
Für die Slowakische Republik Bundesgesetzblatt Nr. 1046 aus 1994,) und für die
Tschechische Republik Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,) wurde je eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
StF: BGBl. Nr. 277/1983
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Die Ermächtigung zu dem in Artikel 4, vorgesehenen Austausch von Noten wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4, am 1. Juli 1983 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik,
in dem Wunsche, die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu fördern,
in der Überzeugung, daß diese Zusammenarbeit zur Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen den beiden Staaten beitragen wird, und
eingedenk ihrer Verantwortung, entsprechend den Zielen und Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation für den bestmöglichen Schutz der Gesundheit in beiden Staaten zu sorgen,
sind übereingekommen, nachstehendes Abkommen zu schließen: