Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1979,
Vertrag - Ungarn
Paragraph 0
28.07.1979
10.07.1978
89/03 Gesundheit
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
StF: BGBl. Nr. 292/1979 (NR: GP XIV RV 999 AB 1033 S. 105. BR: AB 1907 S. 380.)
Deutsch, Ungarisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 5, vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 5, am 28. Juli 1979 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Ungarn in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auch auf dem Gebiete des Gesundheitswesens zu fördern,
und im Bewußtsein, durch diese Zusammenarbeit gleichzeitig der Festigung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu dienen,
sind übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen:
e-rk3
05.01.2018
10010412
NOR11010631
N8197916270R