Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1978,

Typ

Vertrag - Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

04.02.1978

Unterzeichnungsdatum

05.04.1976

Index

89/08 Tier- und Pflanzenschutz

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Artikel 8,

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes

StF: BGBl. Nr. 41/1978 (NR: GP XIV RV 311 AB 369 S. 37. BR: AB 1588 S. 357.)

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt, nachdem die in seinem Artikel 8 vorgesehenen Mitteilungen am 14. Juli 1976 und 6. Dezember 1977 durchgeführt wurden, am 4. Feber 1978 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Ungarn – im folgenden als Vertragschließende Teile bezeichnet – sind, vom Wunsche geleitet, eine enge Zusammenarbeit in allen Fragen des Pflanzenschutzes zur Verhütung der Verbreitung und Einschleppung von Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlingen zu gewährleisten – und zwar insbesondere mittels gemeinsamer Planung erfolgversprechender Maßnahmen zur Bekämpfung besonders gefährlicher Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlinge im Grenzgebiete, gegenseitiger Erteilung von Auskünften über deren Auftreten, gegenseitigen Austausches von Erfahrungen und Erkenntnissen betreffend den Pflanzenschutz sowie unverzüglicher Mitteilung diesbezüglicher Gesetze und Verordnungen –, wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2018

Gesetzesnummer

10010403

Dokumentnummer

NOR11010622

alte Dokumentnummer

N8197816296R