Vertrag zwischen Österreich und Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
Bundesgesetzblatt Nr. 235 aus 1976,
Vertrag - Polen
Paragraph 0
06.06.1976
23.05.1975
89/03 Gesundheit
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
StF: BGBl. Nr. 235/1976 (NR: GP XIV RV 38 AB 47 S. 12. BR: AB 1459 S. 347.)
Deutsch, Polnisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Auf Grund der vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunde wurde der in Artikel 5, Absatz 2, des Vertrages vorgesehene Notenaustausch am 7. April 1976 durchgeführt; der Vertrag tritt gemäß derselben Bestimmung am 6. Juni 1976 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Polen, in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete des Gesundheitswesens zu fördern,
im Bestreben, einen Beitrag zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten auf der Grundlage der Satzung der Vereinten Nationen und gemäß den Zielen und Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation zu leisten,
und entschlossen, den Gesundheitszustand der Bevölkerung beider Staaten zu verbessern,
sind übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen:
e-rk3
05.01.2018
10010381
NOR11010600
N8197616267R