Wasserentnahmen aus dem Bodensee
Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1967,
Vertrag - Multilateral
Paragraph 0
25.11.1967
30.04.1966
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
ÜBEREINKOMMEN über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee
StF: BGBl. Nr. 396/1967 (NR: GP XI RV 254 AB 391 S. 46. BR: S. 251.)
*Deutschland/BRD 396 aus 1967, *Schweiz 396/1967
Nachdem das Übereinkommen über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie, vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 19. April 1967
Das vorliegende Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 13 Absatz 1 am 25. November 1967 in Kraft getreten.
Die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben im Bestreben, bei Wasserentnahmen aus dem Bodensee den berechtigten Interessen der Anliegerstaaten angemessen Rechnung zu tragen, beschlossen, ein Übereinkommen abzuschließen, und zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart haben:
e-rk3
14.12.2017
10010320
NOR11010539
N8196713807T