Veterinärabkommen (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1965,
Vertrag – Bulgarien
Paragraph 0
10.09.1965
12.07.1965
89/09 Veterinärrecht
Veterinärabkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien
StF: BGBl. Nr. 269/1965
Bulgarisch, Deutsch
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27 Absatz 1 am 10. September 1965 in Kraft.
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik Bulgarien haben, um die Einschleppung von Tierseuchen in ihr Gebiet zu verhindern und die Einfuhr und Durchfuhr von lebenden Tieren, tierischen Stoffen und Gegenständen, die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, zu erleichtern, folgendes Abkommen geschlossen:
Die Erläuterungen zu den Anlagen 1–3 wurden als Anlage 6 dokumentiert.
e-rk3
06.05.2020
10010319
NOR11010538
N8196516303R