Veterinärabkommen (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1965,
Vertrag – Ungarn
Paragraph 0
10.01.1965
11.11.1964
89/09 Veterinärrecht
Veterinärabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik
StF: BGBl. Nr. 17/1965
Deutsch, Ungarisch
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28 Absatz 1 am 10. Jänner 1965 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Ungarischen Volksrepublik haben, um die Einschleppung von Tierseuchen in ihr Gebiet zu verhindern und die Einfuhr und Durchfuhr von lebenden Tieren, tierischen Stoffen und Gegenständen, die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, zu erleichtern, folgendes Abkommen geschlossen:
Die Erläuterungen zu den Anlagen 1 bis 3 wurden als Anlage 6 dokumentiert.
e-rk3
06.05.2020
10010317
NOR11010536
N8196516301R