Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1961,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
10.11.1961
27.10.1960
89/07 Umweltschutz
Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung
StF: BGBl. Nr. 289/1961
*Baden-Württemberg 289/1961 *Bayern 289/1961 *Schweiz 289/1961
Der Bundespräsident erklärt das Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung, welches also lautet:
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Übereinkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau, vom Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 3. Februar 1961
Das vorstehende Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 9 am 10. November 1961 in Kraft getreten.
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
die Republik Österreich und
die Schweizerische Eidgenossenschaft
haben in dem Bestreben, durch gemeinsame Anstrengungen den Bodensee vor Verunreinigung zu schützen, beschlossen, ein Übereinkommen abzuschließen, und zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart haben:
e-rk3
22.04.2025
10010304
NOR11010523
N8196116282R