Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Nr. 265 aus 1960,
Vertrag - Kroatien
Paragraph 0
08.10.1991
18.03.1960
89/08 Tier- und Pflanzenschutz
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1996, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
ABKOMMEN ZWISCHEN DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER FÖDERATIVEN VOLKSREPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES PFLANZENSCHUTZES
StF: BGBl. Nr. 265/1960
BGBl. Nr. 474/1996
Deutsch, Serbokroatisch
Dieses Abkommen wurde im Sinne seines Artikels 10 durch Notenwechsel mit 1. November 1960 in Kraft gesetzt.
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien haben, vom Wunsche geleitet, eine enge Zusammenarbeit in allen Fragen des Pflanzenschutzes im Interesse der Verringerung der durch Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlinge verursachten Ernteverluste zu sichern, beschlossen, ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Pflanzenschutzes zu treffen, und haben zu diesem Zwecke folgendes vereinbart:
e-rk3
09.02.2018
10010297
NOR11010516
N8196014766A