Kurztitel

Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend eine gleichartige Behandlung pharmazeutischer Spezialitäten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1957,

Typ

Vertrag - Italien

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

19.11.1956

Unterzeichnungsdatum

19.11.1956

Index

89/04 Arzneimittel

Langtitel

Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend eine gleichartige Behandlung pharmazeutischer Spezialitäten bei Erteilung der Vertriebsbewilligung

StF: BGBl. Nr. 43/1957

Sprachen

Deutsch, Italienisch

Ratifikationstext

Das Übereinkommen ist gemäß seiner Ziffer 6 am 19. November 1956 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die italienische Regierung haben in Anerkennung der Notwendigkeit, für den Vertrieb pharmazeutischer Spezialitäten in Italien und in Österreich sanitäre Normen zu schaffen, durch welche die in den am 23. Dezember 1908 ausgetauschten Noten enthaltenen Anordnungen ersetzt werden sollen, die folgende Vereinbarung getroffen:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.1999

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2018

Gesetzesnummer

10010281

Dokumentnummer

NOR11010500

alte Dokumentnummer

N8195716276R