Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend eine gleichartige Behandlung pharmazeutischer Spezialitäten
Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1957,
Vertrag - Italien
Paragraph 0
19.11.1956
19.11.1956
89/04 Arzneimittel
Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend eine gleichartige Behandlung pharmazeutischer Spezialitäten bei Erteilung der Vertriebsbewilligung
StF: BGBl. Nr. 43/1957
Deutsch, Italienisch
Das Übereinkommen ist gemäß seiner Ziffer 6 am 19. November 1956 in Kraft getreten.
Die österreichische Bundesregierung und die italienische Regierung haben in Anerkennung der Notwendigkeit, für den Vertrieb pharmazeutischer Spezialitäten in Italien und in Österreich sanitäre Normen zu schaffen, durch welche die in den am 23. Dezember 1908 ausgetauschten Noten enthaltenen Anordnungen ersetzt werden sollen, die folgende Vereinbarung getroffen:
Erfassungsstichtag: 1.1.1999
e-rk3
08.01.2018
10010281
NOR11010500
N8195716276R