Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee
Bundesgesetzblatt Nr. 178 aus 1955,
Vertrag - Schweiz
Paragraph 0
22.07.1955
10.04.1954
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee
StF: BGBl. Nr. 178/1955 (NR: GP VII RV 291 AB 323 S. 43. BR: S. 96.)
Nachdem der am 10. April 1954 in Bern unterzeichnete Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee, welcher also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Staatsvertrag enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 10. November 1954.
Da der Austausch der Ratifikationsurkunden am 22. Juli 1955 stattgefunden hat, ist der Vertrag gemäß seinem Artikel 35, an diesem Tag in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft schließen über die Weiterführung der gemäß den Staatsverträgen vom 30. Dezember 1892 und vom 19. November 1924 unternommenen Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee folgenden Vertrag:
e-rk3
20.12.2017
10010273
NOR11010492
N8195513811T