Übereinkommen zwischen Österreich und Norwegen über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken
Bundesgesetzblatt Nr. 382 aus 1924,
K
Paragraph 0
16.09.1924
89/03 Gesundheit
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 13. Oktober 1924, womit das Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Norwegen über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken verlautbart wird.
StF: BGBl. Nr. 382/1924
Dieses Übereinkommen wird hiemit verlautbart.
Die Regierungen der Republik Österreich und des Königreiches Norwegen haben sich gegenseitig mit nachstehender Abmachung einverstanden erklärt:
e-rk3
05.01.2018
10010191
NOR11010410
N8192410191W